Bediener(in) für geländegängige Teleskopstapler Stufe 1: starrer Oberwagen


Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern

nach DGUV Grundsatz 308-009
Die Qualifizierung gliedert sich im Wesentlichen in die folgenden drei Stufen:
• Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
• Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler (drehbarer Oberwagen)
• Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
• Stufe 3: Betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung (muss Unternehmerseitig abgedeckt werden)
Die Stufen 1, 2a und 2b beinhalten jeweils eine separate Abschlussprüfung in Form einer digitalen Lernerfolgskontrolle in der Theorie sowie eine Prüfungsfahrt in der Praxis.
Eine bestandene Prüfung der Stufe 1 ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a oder 2b.

Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1)
erfolgt auf Teleskopstaplern mit starrem Oberwagen.
Sie beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung. Im theoretischen Teil lernen die Teilnehmenden Sicherheitsbestimmungen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Teleskopstapler (z.B. Standsicherheit, Antriebsarten) kennen.
Im praktischen Teil erlernen die Teilnehmenden durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Teleskopstapler.
Teilnahmevoraussetzung: Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, PSA (Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm, Handschuhe)
Dauer: 1 Tag (10 LE)
Kosten: 249,- € p. P.


Drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb – Stufe 2a
Beim Einsatz von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen treten zusätzliche Gefährdungen auf. Daher benötigen Fahrerinnen und Fahrer von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen eine Zusatzqualifizierung. Die Teilnehmenden lernen den Umgang mit der Kranwinde sowie die einschlägigen Grundlagen des Kranbetriebs sowie der Abstützung der Maschine kennen.
In einer Abschlussprüfung weisen die Teilnehmenden ihre theoretischer Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt.
Teilnahmevoraussetzung: bestandener Teil 1, Mindestalter 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, PSA (Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm, Handschuhe)
Dauer: +1 Tag (10LE)
Kosten: 249,-€ p. P.

Einsatz als Hubarbeitsbühne – Stufe 2b
Beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühne ergeben sich zusätzliche Gefährdungen. Daher benötigen Fahrerinnen und Fahrer von Teleskopstaplern, die als Hubarbeitsbühne eingesetzt werden, eine Zusatzqualifizierung. In einer Abschlussprüfung weisen die Teilnehmenden ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt.
Teilnahmevoraussetzung: bestandener Teil 1, Mindestalter 18 Jahre, , körperliche und geistige Eignung - Schwindelfreiheit, PSA (Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung, Helm, Handschuhe, PSAgA bestehend aus Gurt und Rückhaltesystem)
Dauer: +1 Tag (10LE)
Kosten: 249,-€ p. P.

Preis pro Person:

249,-€

Kurs:

Geländegängige Teleskopstapler

Monat:

Februar 2025

Dauer:

08:30 – 16:30 Uhr

Ort:

eh-akademie
Gutenbergstraße 35
72555 Metzingen

Zielgruppe:

Bediener(innen) für geländegängige Teleskopstapler

Zertifikat:

eh-akademie Teilnahmezertifikat, Fahrausweis für geländegängige Teleskopstapler

Ziel:

Qualifizierung zur bestimmungsgemäßen und sicheren Verwendung des Arbeitsmittels

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