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EH-Aktuell 02/2016
Akademie
Vorbeugen ist besser als
Nachsorgen
Die Berufsgenossenschaft (BG) prüft im Schadensfall, ob der Unternehmer vorbeugende Maßnahmen
in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung sowie Maschinenunterweisung getroffen hat.
Entsprechende Nachweise müssen in schriftlicher Form vorliegen.
Nehmen Sie den Gerätefahrer (Bedie-
ner) in die Pflicht! Mit entsprechenden
Schulungen in Sicherheitsvorschriften
und Umgang mit Maschinen können
Sie Unfallgefahren weitestgehend aus-
schließen. Wir wissen, dass der Mensch
nicht unfehlbar ist und Unfälle passieren
können. In ca. 80 % aller Unfälle ist
menschliches Fehlverhalten der Grund
des Unfalls. Dies hat seine Ursache häufig
in der Unwissenheit oder in der mangeln-
den Unterweisung des Anwenders.
Nach der Schulung wird er den Einsatz
mit seiner Maschine aus einem anderen
Blickwinkel betrachten, da im Lehrstoff
wichtige Sicherheitsvorschriften und Bei-
spiele für Unfallursachen vermittelt wer-
den. Ist der Geräteführer im Besitz eines
Fahr- oder Bedienerausweises, kann er
sich seiner Verantwortung im Falle einer
Mitverschuldung nicht entziehen. Ohne
eine geeignete Schulung läge diese Ver-
antwortung bei dem Unternehmer.
Derzeit nutzen ca. 1.500
Teilnehmer jährlich das
Schulungsangebot.
Die Kursinhalte werden durch einen
Trainer vermittelt, der jahrzehntelange
Erfahrung in den Bereichen Erdbauma-
schinen und Flurförderzeuge sowie im
Umgang mit sonstigen Geräten in Bau
und Industrie nachweisen kann. Die
Qualifikation zum Trainer wird an einer
von der BG anerkannten Trainerausbil-
dungsstätte geprüft. Jährlich nehmen
die Schulungsleiter der EH-Akademie an
Weiterbildungsmaßnahmen teil, um sich
über Änderungen durch die BG und den
Gesetzgeber zu informieren.
Seit Anfang 2016 unterliegt die Bedienung eines Teleskopstaplers einem
Befähigungsnachweis. Damit ist der Fahrauftraggeber verpflichtet, nur aus-
gebildete Personen zu beauftragen.
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