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EH-Aktuell 02/2016

Akademie

Vorbeugen ist besser als

Nachsorgen

Die Berufsgenossenschaft (BG) prüft im Schadensfall, ob der Unternehmer vorbeugende Maßnahmen

in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gefährdungsbeurteilung sowie Maschinenunterweisung getroffen hat.

Entsprechende Nachweise müssen in schriftlicher Form vorliegen.

Nehmen Sie den Gerätefahrer (Bedie-

ner) in die Pflicht! Mit entsprechenden

Schulungen in Sicherheitsvorschriften

und Umgang mit Maschinen können

Sie Unfallgefahren weitestgehend aus-

schließen. Wir wissen, dass der Mensch

nicht unfehlbar ist und Unfälle passieren

können. In ca. 80 % aller Unfälle ist

menschliches Fehlverhalten der Grund

des Unfalls. Dies hat seine Ursache häufig

in der Unwissenheit oder in der mangeln-

den Unterweisung des Anwenders.

Nach der Schulung wird er den Einsatz

mit seiner Maschine aus einem anderen

Blickwinkel betrachten, da im Lehrstoff

wichtige Sicherheitsvorschriften und Bei-

spiele für Unfallursachen vermittelt wer-

den. Ist der Geräteführer im Besitz eines

Fahr- oder Bedienerausweises, kann er

sich seiner Verantwortung im Falle einer

Mitverschuldung nicht entziehen. Ohne

eine geeignete Schulung läge diese Ver-

antwortung bei dem Unternehmer.

Derzeit nutzen ca. 1.500

Teilnehmer jährlich das

Schulungsangebot.

Die Kursinhalte werden durch einen

Trainer vermittelt, der jahrzehntelange

Erfahrung in den Bereichen Erdbauma-

schinen und Flurförderzeuge sowie im

Umgang mit sonstigen Geräten in Bau

und Industrie nachweisen kann. Die

Qualifikation zum Trainer wird an einer

von der BG anerkannten Trainerausbil-

dungsstätte geprüft. Jährlich nehmen

die Schulungsleiter der EH-Akademie an

Weiterbildungsmaßnahmen teil, um sich

über Änderungen durch die BG und den

Gesetzgeber zu informieren.

Seit Anfang 2016 unterliegt die Bedienung eines Teleskopstaplers einem

Befähigungsnachweis. Damit ist der Fahrauftraggeber verpflichtet, nur aus-

gebildete Personen zu beauftragen.

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